Corona – Auflagen für den Spielbetrieb

Zum Schutz vor dem Corona-Virus gelten für den Spielbetrieb folgende Auflagen, die strikt zu beachten sind (Stand 1. Mai 2021):

  1. Spielberechtigt sind ausschließlich unsere Mitglieder. Unser Vereinsgelände darf nur zum Tennisspielen betreten werden.

  2. Fremde haben auf unsere Plätze keinen Zutritt.

  1. Es darf nur kontaktlos, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts gespielt werden. Doppel sind nicht erlaubt, ausgenommen von Mitgliedern desselben Haushalts.

  1. Vom Spiel- und Trainingsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Fieber, trockener Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen. Sie dürfen unsere Sportanlage einschließlich Clubheim und Clubheim-Terrasse nicht betreten.

  1. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen ist zu vermeiden.

Vor Beginn des Trainings sind die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Desinfektionsmittel befinden sich am Eingang zum Clubheim und in den Toiletten.

  1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten soll ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden, davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen. Die Regel, Seitenwechsel jeweils rechts am Netz vorbei und solange warten, bis die vorher spielenden Spieler den Platz abgezogen und verlassen haben, bleibt.

  1. Die Toiletten einschließlich des Vorraums dürfen nur einzeln und nacheinander betreten werden. Nach dem Toilettenbesuch sind die Hände gründlich zu waschen.

  1. Die Platzbelegung muss manuell dokumentiert werden. Die Spielerinnen, Spieler und sonstige Anwesende haben sich in die Belegungsliste einzutragen. Die Belegungsliste befindet sich unter dem Vordach des Clubheims. Die Kontaktdaten werden nach 4 Wochen vernichtet, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde zur Nachverfolgung möglicher Infektionswege benötigt werden.

  1. Die Einhaltung der Schutzregeln wird von den Verantwortlichen überwacht. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Für die Einhaltung der Schutzregeln beim Einzel- und Gruppentraining ist der Trainer verantwortlich.

Altensteig, den 1. Mai 2021

gez.: Die Abteilungsleitung