Weiterhin Einschränkungen beim Tennis

Liebe Tennisfreundinnen und Tennisfreunde,

die Corona-Pandemie hat die Vereine nach wie vor voll im Griff. Das Land erlässt in kurzen Abständen immer wieder neue Verordnungen, von denen auch unsere Tennisabteilung betroffen ist, sei es im sportlichen Bereich, sei es im gesellschaftlichen Bereich. Wir müssen die Vorgaben des Landes selbstverständlich beachten bzw. umsetzen und auch überwachen.

Zu Ihrer / Eurer Information: Auf unseren Plätzen darf seit dem 11. Mai 2020 wieder gespielt werden, allerdings sind nur Einzel erlaubt, Doppel dürfen weiterhin nicht gespielt werden. Für das Training mit unserem Trainer gelten besondere Regelungen, die bei diesem oder beim Abteilungsleiter erfragt werden können. Die diesjährige Verbandsrunde ist abgesagt. Das Clubheim einschließlich Clubheim-Terrasse müssen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Wir bedauern sehr, dass wir unseren Mitgliedern zur Zeit noch keine „vereinsfreundlichere“ Mitteilungen machen können.

Die Regelungen des Landes sind alle strafbewehrt. Sie müssen, ob es uns passt oder nicht, von den Mitgliedern genau beachtet werden.

Die nach heutigem Stand (2. Juni 2020) geltenden Auflagen für den Spielbetrieb sind nachstehend zusammengefasst.

  1. Spielberechtigt sind ausschließlich unsere Mitglieder. Unser Vereinsgelände darf nur zum Tennisspielen betreten werden.

  2. Fremde haben auf das Vereinsgelände keinen Zutritt.

  1. Vom Spiel- und Trainingsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Dies gilt auch für Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

  2. Keine Begrüßung und Verabschiedung durch Handschlag. Vor Beginn des Trainings sind die Hände gründlich zu waschen / zu desinfizieren. Desinfektionsmittel befinden sich am Eingang zum Clubheim und in den Toiletten.

  3. Vorläufig dürfen nur Einzel gespielt werden. Gruppentraining ist jetzt mit maximal 10 Personen möglich, einschließlich Trainer.

  1. Sämtliche auf der Anlage anwesenden Personen müssen untereinander durchgängig den Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Dies bedeutet: Einzeln und nacheinander den Platz betreten und verlassen. Seitenwechsel jeweils rechts am Netz vorbei. Solange warten, bis die vorher spielenden Spieler den Platz gekehrt und verlassen haben.

  1. Die Spielerinnen und Spieler ziehen sich zu Hause um. Die Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen.

  1. Die Toiletten einschließlich des Vorraums dürfen nur einzeln und nacheinander betreten werden. Nach dem Toilettenbesuch sind die Hände gründlich zu waschen.

  1. Die Platzausstattung (Bänke, Schleppnetze, Linienbesen usw.) ist sofort nach der Benutzung sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren. Die Desinfektionsmittel befinden sich auf dem Tisch beim Clubheim. Die gebrauchten Desinfektionstücher können in den Mülleimer vor dem Clubheim entsorgt werden.

    Müll und Abfälle sind nach Hause zu nehmen.

  2. Die Platzbelegung muss manuell dokumentiert werden. Die Spielerinnen und Spieler haben sich in die Belegungsliste einzutragen. Diese Aufgabe übernimmt erforderlichenfalls der Trainer. Die Belegungsliste befindet sich unter dem Vordach des Clubheims.

  1. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken; Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt; die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 m ist zu beachten. Dies gilt nicht, wenn Personen in gerader Linie verwandt sind oder Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören.

  1. Es sind 2 Corona-Beauftragte bestellt: Helmut Schlagowsky und Eckart Heermann. Sie sorgen für die Einhaltung der Schutzregeln. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

    Für die Einhaltung der Schutzregeln beim Einzel- und Gruppentraining ist der Trainer verantwortlich.

  1. Der genaue Wortlaut der Corona-Verordnung Sportstätten ist am Schwarzen Brett im Clubheim ausgehängt.

Altensteig, den 2. Juni 2020

gez.: Die Vorstandschaft